• Ich werde von einem Unbekannten via E-Mail erpresst

    Um was geht es?

    Unbekannte behaupten in einem E-Mail, Zugang zu Computer und Webcam zu haben und drohen damit, kompromittierendes Bild- oder Videomaterial von Ihnen zu veröffentlichen, sollte kein Lösegeld bezahlt werden. Diese Betrugsmasche wird Fake-Sextortion genannt. Dabei wird typischerweise eine Bezahlung in einer Kryptowährung wie beispielsweise Bitcoins gefordert.

    Die Erpresser versenden solche E-Mails in der Hoffnung, dass es unter den Empfängern Personen gibt, die kürzlich online pornografisches Material konsumiert haben und die, eingeschüchtert durch die Drohung, das Lösegeld zahlen. In der Regel handelt es sich jedoch um eine leere Drohung und die Täter sind nicht tatsächlich im Besitz von kompromittierendem Foto- oder Videomaterial.

    Was tun?

    Die in den E-Mails vorhandenen Bitcoin Adressen können Hinweise auf die unbekannte Täterschaft liefern. Mit der Weiterleitung solcher Erpressungs-Mails an reports@stop-sextortion.ch helfen Sie mit, die Ermittlungen zu unterstützen. Die von Ihnen gemeldeten E-Mails werden vertraulich behandelt und an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Sie können die E-Mail anschliessend ignorieren und löschen. Sollten Sie weiterführende Ermittlungen wünschen, insbesondere, wenn sie einen finanziellen Schaden erlitten haben, ist eine Anzeige bei Ihrer Kantonspolizei notwendig.

    • Reagieren Sie nicht auf solche E-Mails.
    • Wenn Sie das im E-Mail genannte Passwort weiterhin irgendwo verwenden, ändern Sie es dort dringend. Es wird empfohlen, dass Sie Ihre Passwörter regelmässig ändern und nicht das gleiche Passwort für mehrere Internetdienste verwenden.
    • Weitere Passwort-Tipps finden Sie hier.
    example of a fake sextortion email

    Sextortion-Mail Beispiel

    Beispiel einer Fake-Sextortion-E-Mail.

    example of a fake sextortion email (full)

    Beispiel einer Fake-Sextortion-E-Mail.

  • Ich werde von einer mir bekannten Person oder Online-Bekanntschaft erpresst

    Um was geht es?

    Eine Ihnen bereits bekannte Person (z.B. aus dem Freundeskreis) oder eine Online-Bekanntschaft gibt an, kompromittierendes Bild- oder Videomaterial von Ihnen zu besitzen und diese zu veröffentlichen, sollte kein Lösegeld bezahlt werden.

    Was tun?

    Wir empfehlen Ihnen, in diesem Falle Anzeige bei Ihrer Kantonspolizei zu erstatten. Weitere Informationen finden Sie unter: